Aktuell beschweren sich Verbraucher über unerlaubte Werbeanrufe, die über die Bestellung von Probepackungen zu untergeschobenen Abonnement-Verträge führen. Diesmal handelt es sich um die Belieferung mit Ginkgo Biloba-Präparaten der Firma Mare Salisan S.L.U., die in Spanien sitzt und den Versand über ein Logistik Center in den Niederlanden betreibt.
Die Masche ist nicht neu: Bereits im Sommer 2011 warnte die Verbraucherzentrale vor den aggressiven Geschäftstaktiken unseriöser Nahrungsergänzungsmittelvertreiber. Verbraucher werden unvermittelt und ohne ihre Zustimmung angerufen, teilweise geben sich die Anrufer als Apotheke aus. Im aktuellen Fall werden Ginkgo Biloba-Produkte als besonders günstig angepriesen und die Zusendung einer noch günstigeren Probepackung mit einem Monatsvorrat angeboten. Zusammen mit der Probepackung kommt dann die Überraschung: Wer nicht innerhalb von 14 Tagen widerruft hat angeblich ein teures Jahresabo abgeschlossen. Einen Monat nach der Probepackung folgt dann auch die nächste Lieferung und eine entsprechende Rechnung, bei den aktuellen Beschwerden mit einem Rechnungsbetrag von mehr als 100 Euro. „Wieder sehen wir, wie wirkungslos die gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung nach wie vor sind.“ kritisiert Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Es fehlt immer noch die sogenannte Bestätigungslösung nach der am Telefon abgeschlossene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung gültig sind.“
Wer bereits in die Abofalle getappt ist, sollte widerrufen und kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Wer einen Werbeanruf eines Unternehmens erhält, ohne dem vorher ausdrücklich zugestimmt zu haben, sollte sich Telefonnummer, Anrufzeit und Datum, Name der Firma und des Anrufers notieren und dies sowohl der Verbraucherzentrale als auch der Bundesnetzagentur melden.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.