Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Reparaturdienst
Der Stuttgarter Elektrohandel Franciskowski beschäftigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg seit einigen Jahren immer wieder. Mehr als 40 Klauseln, mit denen Verbraucher benachteiligt wurden, hatte die Verbraucherzentrale bereits erfolgreich abgemahnt. Nun ging sie erneut wegen rechtswidriger Klauseln und wettbewerbswidrigem Verhalten gegen die Firma vor. Denn: Weil ein Verbraucher eine Reparatur bar zahlte, sollte er laut Vermerk auf der Rechnung für diese „abweichende Zahlungsart“ 25 Euro extra zahlen, ohne dass überhaupt eine andere Zahlungsmöglichkeit angeboten wurde. Das ist rechtswidrig, wie Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt: „Unternehmen müssen mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbieten.“ Außerdem dürfen die zusätzlichen Kosten für andere Zahlungsmöglichkeiten nur so hoch sein, wie die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen. „Dass der Firma durch die Annahme von Bargeld Kosten in Höhe von 25 Euro entstehen, ist nicht nachvollziehbar“, findet die Juristin. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab und ging auch in einem Verfahren erneut gegen die Verwendung rechtswidriger Klauseln vor. Erst als sie die Klagen vor dem Landgericht in Stuttgart erhoben hatte, gab die Firma jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie darf sich in Zukunft nicht mehr auf die abgemahnten Klauseln berufen und keine 25 Euro bei Barzahlung verlangen.
Erneut auf die Firma aufmerksam geworden war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch die Beschwerde eines Verbrauchers. Er hatte die Firma mit der Reparatur seines Fernsehers beauftragt und sich wegen der „Barzahlungsgebühr“ ratsuchend an die Verbraucherzentrale gewandt.