Minister Peter Hauk weist vor Weihnachten darauf hin, dass die Anschaffung eines Haustiers niemals spontan erfolgen solle. Die langfristige artgerechte Unterbringung und eine ordnungsgemäße Versorgung müssten in jedem Fall sichergestellt sein und Kosten bedacht werden.
„Es mag zwar oft gut gemeint sein, Tiere sind aber als Weihnachtsgeschenk nicht geeignet. Tiere sind Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen und kein Spielzeug. Die Anschaffung eines Haustiers muss gut durchdacht werden und bringt vielfältige Anforderungen sowie eine große langjährige Verpflichtung und Verantwortung mit sich“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 13. Dezember. „Viele Tiere können ein sehr hohes Alter erreichen. Gegebenenfalls muss daher noch nach Jahrzehnten eine ordnungsgemäße Versorgung sichergestellt sein. Exotische Tiere wie manche Schildkröten- oder Papageienarten können ein Alter von 50 Jahren oder noch mehr erreichen und damit unter Umständen sogar ihre Halter überleben. Eine intensive Pflege und umfassende Betreuung sowie die damit verbundene Sachkunde der künftigen Tierhalter sind eine unverzichtbare Voraussetzung“, betonte der Minister.
Kosten müssen bedacht werden
„Tiere entwickeln eine enge Bindung zu ihrem Halter und benötigen täglich Zeit und Aufmerksamkeit. Viele Haustiere wie zum Beispiel die meisten Vögel, Kaninchen und Meerschweinchen sind zudem soziale Tiere, die regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen brauchen und auf keinen Fall alleine gehalten werden sollten“, sagte Minister Hauk. Auch die Kosten für Unterbringung und Pflege, regelmäßiges Futter, Zubehör sowie Routineuntersuchungen beim Tierarzt müssten bedacht werden. „Eine Entscheidung für ein Tier sollte in jedem Fall wohlüberlegt sein und niemals spontan erfolgen“, betonte Hauk. Falls nach reiflicher Überlegung nach den Weihnachtstagen noch der Wunsch zur Anschaffung eines Haustiers bestehe, sollten Tierschutzorganisationen und seriöse Züchter vor Ort immer der erste Ansprechpartner für potentielle Halter sein.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit
Quelle: Land Baden Württemberg