Ob Chipstüten, Umkartons von Müslis oder Dosen für Instantbrühen – Lebensmittelverpackungen gaukeln oftmals viel mehr Inhalt vor, als sie tatsächlich enthalten. Für Verbraucher sind solche Mogelverpackungen besonders ärgerlich: Das zeigen die zahlreichen Beschwerden und Produktmeldungen, die in den Verbraucherzentralen und beim Onlineportal lebensmittelklarheit.de eingehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert klarere gesetzliche Regeln und veröffentlicht Beispielbilder auf ihrer Internetseite.
Besonders häufig ärgern sich Verbraucher zum Beispiel über prall mit Luft gefüllte Verpackungen, etwa bei Chips und Keksen. Sie verhindern, dass der Inhalt zu ertasten ist und auffliegt, dass die Tüte nicht vollständig gefüllt ist. Ein weiterer gängiger Trick der Anbieter sind teildurchsichtige Umverpackungen von Lebensmitteln wie Räucherlachs, Salami, Früchtemüslis oder Bonbons. Durch eine geschickte Platzierung des Sichtfensters können Verbraucher den tatsächlichen Füllstand oft nicht erkennen.
„Besonders dreist sind undurchsichtige Verpackungen, die etwa gerade mal zur Hälfte befüllt sind. Das war bei einer Dose mit Hagebuttenpulver und einer Pappschachtel mit Trüffelpralinen der Fall“, so Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zwar kann das Eichamt gegen diese Art der Täuschung vorgehen, doch die aktuellen Regelungen lassen viel Raum für Luft: „Wir halten die derzeitigen Kriterien und Leitlinien zur Beurteilung von Mogelpackungen für veraltet“, so Manthey weiter. „Es muss klar und nachvollziehbar geregelt sein, ab wann es sich um eine Mogelpackung handelt und Verstöße müssen konsequent geahndet werden.“
Die Verbraucherzentrale informiert auf ihrer Internetseite mit einer Bildstrecke über Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen:
www.vz-bw.de/tricks-mit-luft-und-doppeltem-boden
www.vz-bw.de/verbrauchertaeuschung
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.