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Trotz Frühlingsgefühlen: Vorsicht vor Taschendieben!

19. Mai 2021 | Blaulicht, Das Neueste

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes und der Sperr-Notruf 116 116 e.V. geben Verbraucher-Tipps gegen Diebstahl und Betrug

Taschendiebe lassen sich von den Abstandsregeln aufgrund der Corona-Pandemie nicht abschrecken. Unbeaufsichtigte Taschen oder Rucksäcke in Fahrradkörben, auf Picknickdecken und Parkbänken sind für die Langfinger oftmals leichte Beute. Dabei haben sie es nicht nur auf Bargeld, sondern auch auf Zahlungskarten abgesehen. Die Polizei und der Sperr-Notruf 116 116 geben Tipps, um sich vor Diebstahl und Betrug zu schützen.

Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erklärt: „Trotz der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie hat die Polizei im letzten Jahr über 85.000 Fälle des Diebstahls von unbaren Zahlungsmitteln registriert. Dabei entstand ein Schaden von über 30 Millionen Euro. Auch aktuell nutzen Taschendiebe jede Unaufmerksamkeit oder Ablenkung, um blitzschnell zuzugreifen. Es geht ihnen nicht nur um Bargeld, auch Zahlungskarten sind eine begehrte Beute.“ Denn Diebe von Zahlungskarten können damit beispielsweise mit einer gefälschten Unterschrift im Handel an der Kasse bezahlen oder die kontaktlose Bezahlfunktion der Karte nutzen.

Wer den Verlust seiner Zahlungskarten bemerkt, sollte umgehend handeln: 

  • Veranlassen Sie die sofortige Sperrung aller Karten. Über den Sperr-Notruf 116 116* ist das für alle girocards und die meisten Kreditkarten möglich.
  • Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.
  • Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.

„Mein persönlicher Tipp: Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit wie nötig und laden Sie sich vorab die Sperr-App 116 116 herunter. In dieser können Sie die Daten Ihrer Zahlungskarten speichern und girocards direkt sperren“, rät Margit Schneider, Vorstandsvorsitzende des Sperr-Notrufs 116 116 e.V.

Weitere Tipps:

  • Wertsachen dicht am Körper in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung tragen.
  • Abstand einfordern, wo Fremde zu nahekommen wollen, z.B. an Kassen oder Geldautomaten, an Haltestellen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Regelmäßig einen Blick in den Geldbeutel werfen: Sind noch alle Zahlungskarten da?
  • Unter www.sperr-notruf.de gibt es einen Notfall-Infopass, der mit eigenen Daten ergänzt werden kann. So hat man bei einer Sperrung alle Angaben schnell parat, selbst wenn das Handy gestohlen wurde. Einfach ausdrucken, ausfüllen und getrennt von den Zahlungskarten aufbewahren.
  • Die Polizei gibt im kostenlosen Faltblatt „Vorsicht, Karten-Tricks“ viele Sicherheitstipps für den Umgang mit Zahlungskarten oder zum Bezahlen per Smartphone und im Internet:
    https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/21-vorsicht-karten-tricks/

ÜBER DEN SPERR-NOTRUF 116 116 e.V.

Bei Verlust verschiedener elektronischer Medien – wie girocards, Kreditkarten, Online Banking Accounts, Personalausweisen, Mobilfunkkarten, Mitarbeiterausweisen oder Kundenkarten – können Verbraucher diese über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. So haben sie im Notfall rund um die Uhr eine zentrale, innerhalb Deutschlands gebührenfreie Rufnummer, um ihre Medien in einem Schritt sperren zu lassen. Die Sperrung ist wichtig, da im Verlustfall sonst sowohl für den Herausgeber als auch für den Verbraucher finanzielle Schäden und datenschutz- oder datensicherheitsspezifische Gefahren drohen. Der Sperr-Notruf 116 116 e.V. wurde 2002 gegründet und erhielt 2004 das Nutzungsrecht an der Kurzrufnummer 116 116 von der Bundesnetzagentur. Jährlich werden inzwischen rund 1,4 Millionen Sperrweiterleitungen veranlasst. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit elektronischer Berechtigungen zu fördern. Dazu sollen möglichst viele Herausgeber für die Teilnahme am Sperr-Notruf gewonnen werden.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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