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Trumps Pläne über geplantes Einreiseverbot vorerst gescheitert

7. Juni 2017 | Verbraucherinformationen

Wenige Stunden, bevor US-Präsident Donald Trumps angestrebte Einreiseverbote für Menschen aus sechs muslimischen Ländern in Kraft treten sollten, wurde vom Berufungsgericht im US-Bundestaat Virginia ein Urteil gefällt – das Dekret bleibt vorerst nun doch außer Kraft. Nun will Trump die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof anfechten.

Das von Trump geplante Dekret sah vor, dass Bürgern aus sechs muslimischen Ländern – Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen – für 90 Tage nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Weiterhin sollte ein vorerst 120-tägiger Einreisestopp für Flüchtlinge in Kraft treten.

Bereits im Januar hatte Trump ein ähnliches Dekret unterzeichnet. Dieses war weltweit auf scharfe Kritik gestoßen und wurde von US-Gerichten als verfassungswidrig erklärt. Anschließend entschloss sich die US-Regierung dazu, eine „abgemilderte Version“ zu verfassen und die Zahl der vom Einreisestopp betroffenen Länder von sieben auf sechs zu reduzieren.

Richter waren nicht von der Argumentation Trumps überzeugt

Das Berufungsgericht erklärte, dass es nicht von den Argumenten der US-Regierung überzeugt sei. Diese hatte ausgesagt, dass es bei dem geplanten Reisestopp allein um eine Frage der nationalen Sicherheit ginge. Das Einreiseverbot sei eine notwendige Maßnahme zum Schutz vor der Terrorgefahr. Das Berufungsgericht warf der Regierung „religiöse Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung“ vor. Zur Bestärkung ihrer Argumentation zitierten die Richter mehrere Wahlkampfaussagen Trumps, welche sich prinzipiell gegen Muslime richteten. Die Entscheidung gegen Trumps geplantes Dekret wurde am Ende mit 10 zu 3 Richterstimmen getroffen. Bis es also zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren kommt, wird das Dekret außer Kraft bleiben.

Strengere Einreisebedingungen auch für Bürger anderer Länder

Auch, wenn das US-Einreiseverbot vorerst noch außer Kraft gesetzt ist, könnten sich die Kontrollen für US-Einreisen – alle Einreisenden betreffend – verschärfen. Bereits zu Beginn des Jahres drohte Trump an, die Überprüfung von Profilen von Sozialen Netzwerken zum Teil des Standardprozederes bei der Einreise in die USA zu machen. Profile wurden bei Einzelfällen jetzt schon überprüft. Auch wurden Einreisende bereits dazu gezwungen, den Grenzschutzbeamten Zugriff auf Ihre Smartphones oder Notebooks zu gewähren. Die Begründung, die die US-Regierung für die verstärkten Überprüfungen liefert, ist dieselbe, wie für das Einreiseverbot: Schutz vor der Terrorgefahr. Wann und ob sich das verschärfte Sicherheitsverfahren durchsetzt, ist bislang aber noch unklar.

Allgemeines zu den Einreisebestimmungen der USA

 Seit dem 11. September 2001 haben sich die Sicherheitsvorkehrungen in den USA immer mehr verschärft. Während man früher als Deutscher Staatsbürger nur mit dem Reisepass in die USA einreisen konnte, ist heute eine Einreise nur noch durch ein Visum, oder durch eine gültige ESTA-Einreisegenehmigung möglich.

Eine ESTA-Einreisegenehmigung ist eine kostengünstige und deutlich zeitsparende Alternative zum Visum. Sie ermöglicht Staatsbürgern aus Ländern, die an dem Visa Waiver Program teilnehmen, für geschäftliche oder private Gründe visumsfrei in die USA einzureisen. Neben Deutschland nehmen noch 37 weitere Länder an dem Visa Waiver Program teil.

Die ESTA-Einreisegenehmigung wird online beantragt. Durch sie soll im Vorfeld festgestellt werden, ob die einreisende Person kein Sicherheitsrisiko für die Vereinigten Staaten darstellt. Die mit dem ESTA-Antrag übermittelten Daten werden deshalb unter anderem mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten abgeglichen. Der Antragsprozess geht ziemlich schnell vonstatten, für einen Antrag braucht man in der Regel nur etwa 20 Minuten. Meist erhält man auch bereits wenige Minuten nach der Antragstellung die Genehmigung oder Ablehnung. In manchen Fällen kann es aber bis zu 72 Stunden dauern. Ein genehmigter ESTA-Antrag ist für zwei Jahre gültig und berechtigt zum Aufenthalt von maximal 90 Tagen am Stück. Weitere Informationen zur Beantragung des ESTA findet man auf der Seite www.estaformular.org.

Seit dem 01. April 2016 ist für ESTA ein elektronischer Reisepass oder auch ePass zwingend notwendig. Solche Reisepässe enthalten einen Speicherchip, auf welchem die biometrischen Daten des Reisepassinhabers abgespeichert sind. Wer keinen ePass hat, kann kein ESTA oder Visum beantragen. Gerade bei Kindern sollte man aufpassen, welcher Reisepassvorliegt – mit einem Kinderreisepass ist eine ESTA-Beantragung nicht möglich.

Falls die Reise in die USA schon bald stattfindet, und man noch keinen ePass besitzt, ist es möglich, diesen beim nächstgelegenen Amt bzw. der Behörde im Express-Verfahren zu beantragen. Weitere Informationen zur Express-Beantragung gibt es hier, auf der Seite des Auswärtigen Amts.

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