Quote bei den Ü3-Kindern steigt / Leichter Rückgang bei den Kleinkindern – aber immer noch über dem Landesdurchschnitt
Zum Stichtag 1. März 2021 wurden im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 23.498 Kinder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut – das waren fast genauso viele wie im Vorjahr (23.457). Das teilt das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit, das für die Kita-Bedarfsplanung zuständig ist.
Der weit überwiegende Teil der Kinder wurde in den 423 Kindertageseinrichtungen (inklusive Hort/Hort an der Schule) im Landkreis betreut. Dies waren im März 2021 alleine 22.331 oder 95 Prozent aller betreuten Kinder. Die übrigen 1167 Kinder (5 Prozent) befanden sich in der Betreuung der insgesamt 300 Tagespflegepersonen im Rhein-Neckar-Kreis. 22 Prozent befanden sich in der Kleinkindbetreuung im Alter von unter 3 Jahren – insgesamt waren dies im Rhein-Neckar-Kreis 5246 Kinder. Von diesen 5246 im Kreis betreuten Kleinkindern wurden mehr als die Hälfte (2686) ganztägig – also pro Betreuungstag durchgehend mehr als sieben Stunden – betreut.
Die Betreuungsquote – also der Anteil der Kinder, die in einer Kita oder von Tagespflegepersonen betreut werden, an der Gesamtzahl der Kinder des entsprechenden Alters – lag im Rhein-Neckar-Kreis zum Stichtag 1. März 2021 bei den Ü3-Kindern bei 94,1 Prozent (2020: 93,4 Prozent). Bei den U3-Kindern sank die Betreuungsquote von 35,8 auf 34,4 Prozent. Der Landesdurchschnitt beträgt 28,7 Prozent.
Neben der Bevölkerungsentwicklung spielt bei der Kinderbetreuung auch der Ausbau von Betreuungsplätzen eine Rolle. So stieg die Zahl der Kindertageseinrichtungen 2021 im Rhein-Neckar-Kreis binnen eines Jahres von 419 auf 423 und die Zahl der darin genehmigten Plätze um 269 auf nunmehr 27.039. Ob und inwieweit weitere Einflussfaktoren wie beispielsweise die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Rolle gespielt haben, lässt sich allerdings wegen fehlender statistischer Angaben zu diesen Sachverhalten nicht beziffern.
Quelle: Silke Hartmann