Die Belästigung durch unerlaubte Werbeanrufe lässt nicht nach. Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe. In einer Online-Umfrage können Verbraucher ihre Erfahrungen mit Werbeanrufen der Verbraucherzentrale schildern.
Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist verboten. Ende 2013 wurden die Regelungen zuletzt verschärft: Seitdem sind am Telefon abgeschlossene Gewinnspielverträge erst nach Abschluss in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail, gültig. Nicht von dieser Neuregelung erfasst sind alle anderen am Telefon abgeschlossenen Verträge, beispielsweise über Zeitschriftenabos, Versicherungen oder Geldanlageprodukte. Doch trotz bestehenden Verbots und teilweiser Verschärfung nimmt das Problem nicht ab: Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe, mit denen Ihnen Verträge untergeschoben werden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg möchte es genauer wissen und führt eine Umfrageaktion durch. Betroffene können ihre Erfahrungen mit unerbetenen Anrufen schildern und Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung melden. Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht.
„Die Einführung einer schriftlichen Bestätigung für Gewinnspielverträge reicht nicht aus“, kritisiert Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucher-zentrale Baden-Württemberg die aktuelle Regelung. „Wir fordern schon seit Jahren eine Bestätigungslösung, nach der alle am Telefon abgeschlossenen Verträge schriftlich bestätigt werden müssen“, so Tausch weiter.
Die Umfrage der Verbraucherzentrale ist erreichbar über den Link: https://www.vz-bawue.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.