(zg) Landeshandwerkspräsident Möhrle begrüßt, dass die FDP die geplante Umsatzsteuerbefreiung kommunaler Unternehmen heute (02.07.) im zuständigen Fachausschuss des Landtags thematisiert: „Das muss schleunigst auf den Prüfstand.“ Das Handwerk sieht in der geplanten Umsatzsteuerbefreiung kommunaler Unternehmen eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privatwirtschaft.
„Wenn ein kommunales Unternehmen Leistungen per se um 19 Prozent günstiger anbieten kann als ein Fachbetrieb, ist doch klar, wer den Auftrag bekommt“, kritisiert Möhrle. Es sei aber keinem – auch nicht den Kommunen – damit gedient, die kommunalen Finanzen auf Kosten der Handwerksbetriebe vor Ort zu stärken. Für jede Kommune seien die Einnahmen aus der Gewerbesteuer ein bedeutendes finanzielles Fundament. Auch seien Handwerksbetriebe wichtige Arbeitgeber und Ausbilder für die Bürgerinnen und Bürger. Möhrle fordert daher, das Privileg zumindest dort entfallen zu lassen, wo die Kommunen in Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Betrieben treten. Aus der Nichtbesteuerung mit Umsatzsteuer ergebe sich eine Preisdifferenz, die ein Handwerker auch durch effiziente und kostenoptimierte Unternehmensführung nicht kompensieren könne.
Es lasse tief blicken, sagte Möhrle, wenn selbst kommunale Vertreter die Europarechtskonformität der geplanten Regelung anzweifeln. Der Gesetzentwurf verstoße gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität im EU-Recht. Dass die Politik Schwierigkeiten habe, dem in einigen Bereichen bestehenden Wettbewerb zwischen Privatwirtschaft und Kommunen zu begegnen, zeige sich auch an den Plänen zur Regelung der ausschreibungsfreien Inhouse-Vergabe. Künftig soll es für Kommunen einfacher sein, Aufträge ohne Ausschreibung an ein kommunales Unternehmen zu vergeben. Private Betriebe hätten dann nicht einmal mehr die Chance, den Auftrag – zum Beispiel im Facility Management, in der Gebäudereinigung oder im Hoch-, Tief- und Straßenbau – zu erhalten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden fordert Möhrle, die ausschreibungsfreie Vergabe an kommunale Unternehmen nur sehr begrenzt zuzulassen.
Quelle: Eva Hauser