Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Vorgehen des Gemeinderates und der Stadtverwaltung beim Beschluss zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Rechtaufsichtsbehörde der Stadt Sinsheim hat die seitens eines Beschwerdeführers vorgebrachten Einwände gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 2023 zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl vollumfänglich zurückgewiesen.
Wie dem Beschwerdeführer, der gleichzeitig Mitinitiator des Bürgerbegehrens gegen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl ist, und nachrichtlich der Stadtverwaltung heute schriftlich mitgeteilt wurde, konnte das Regierungspräsidium bei der Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses keine Verstöße gegen rechtliche Vorgaben feststellen.
Nicht nur das Anhörungserfordernis der Ortschaftsräte im Vorfeld des Beschlusses sei ausreichend berücksichtigt worden, auch das Abstimmungsprozedere bei der Entscheidung im Gemeinderat selbst wurde in keinem Punkt beanstandet.
Quelle: Stadt Sinsheim