Ende Dezember kommen die sogenannten Unisex-Tarife: Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer ihre Versicherungsangebote nicht mehr getrennt nach Geschlecht kalkulieren, sondern müssen einheitliche Tarife für Mann und Frau anbieten.
Vor dem Start der Unisex-Tarife dreht sich auch die Werbetrommel der Versicherer auf vollen Touren: „Jetzt profitieren“, „Vorteile sichern“, „es wird teurer“ – so und ähnlich lauten die Werbebotschaften der Anbieter. Tatsächlich kann es unter Umständen ratsam sein, noch vor der Umstellung einen individuell günstigen Versicherungsvertrag abzuschließen – oder eben auch nicht. „Verbraucher sollten sich nicht von Werbedruck und vermeintlich günstigen Produkten in Vertragsabschlüsse locken lassen“, so Dr. Peter Grieble, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Ob bestimmte Versicherungen sinnvoll sind oder nicht, sollte immer individuell ermittelt werden – die Einführung der Unisex-Tarife kann ein guter Anlass dafür sein“.
Unisex-Tarife werden je nach Geschlecht und Versicherungssparte günstiger oder teurer. Verbraucher können darauf reagieren. „Wer jetzt abschließt, sollte mit seinem Anbieter vereinbaren, den Vertrag dann in einen günstigeren Unisex-Tarif überführen zu können – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung“, so Grieble weiter.
Versicherte, für die der alte Tarif die günstigere Variante bleibt, sollten sich von ihrem Versicherer bestätigen lassen, dass künftige Vertragsanpassungen wie bisher kalkuliert werden. So lässt sich eine für die Versicherten nachteilige Einführung eines Unisex-Tarifes durch die Hintertür vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.