Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 06. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Urteil gegen Amazon: Tricks mit Gutscheinen untersagt

17. August 2014 | Allgemeines, Das Neueste

Der Internetversandhändler Amazon EU S.a.r.l. verrechnete Kundengutscheine zum Nachteil der Kunden nicht immer korrekt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen die Praxis des Anbieters vorgegangen, Gutscheine ohne entsprechenden Hinweis in den Gutscheinbedingungen auf einzelne Artikel einer Sammelbestellung anteilig anzurechnen.

Amazon rechnete Gutscheine, die beispielsweise als Aktionsgutscheine oder aus Kulanz an Kunden verteilt wurden, bei Sammelbestellung anteilig auf die Einzelkaufpreise an. Hatte ein Kunde beispielsweise von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder einen Artikel wegen eines Mangels zurückgegeben, wurde er durch diese anteilige Verrechnung benachteiligt: Im zugrunde liegenden Fall erstattete Amazon nämlich nicht den gesamten Warenwert, sondern zog den Wert des Gutscheins anteilig, obwohl der Mindestbestellwert weiterhin eingehalten wurde, von der Rückerstattung ab. „Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht“, so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Da Amazon zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bereit war, landete der Fall vor Gericht. Das Landgericht München teilte am 14.08.2014 in seinem Urteil (Az: 17 HK O 3598/14; noch nicht rechtskräftig) mit, dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist. „Durch das Urteil wird Amazon gezwungen, die Bedingungen, unter denen der Gutschein eingelöst werden kann, künftig unmissverständlich anzugeben.“.

Immer wieder versuchen Unternehmen, sich durch irreführende Geschäftspraktiken einen Vorteil zu verschaffen und Verbraucher zu benachteiligen. Wer derartige Verhaltensweisen eines Unternehmens feststellt, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden. Mit mehr als 300 Abmahnungen ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg allein im letzten Jahr gegen verschiedene Anbieter vorgegangen, die rechtswidrige AGB verwendeten oder mit Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb versuchten, Verbraucher zu benachteiligen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Der Gesangverein Liederkranz 1844 Adersbach e.V. präsentiert das Party Chor Konzert 2024

Am 9. November findet das beliebte Party Chor Konzert 2024 des Gesangverein Liederkranz 1844 Adersbach e.V. in der Dr.-Sieber-Halle in Sinsheim statt Dieses spaßige Mitsing-Projekt sorgt nicht nur dafür, dass die knapp 120 Interpreten auf der Bühne eine Menge Spaß...

Sanierung Amphibiengewässer Langlochweg in Rohrbach

Sanierung eines Laichgewässers am Langlochweg in Rohrbach Gute Nachrichten für Grasfrösche und Erdkröten im Stadtwald Sinsheim: Ende Oktober wurde der Teich am Langlochweg zwischen Rohrbach und Adersbach saniert. Bereits in der Vergangenheit wurde der Teich von...

Blutspende am Montag, dem 11. November in Sinsheim

Blutspenden sind in der Medizin heute unverzichtbar Das DRK bietet einen Blutspendetermin in Sinsheim an. Nächster Termin: Montag, dem 11.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Dr.-Sieber-Halle, Friedrichstraße 17 74889 Sinsheim Jetzt Blutspendetermin online reservieren...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive