Bleiben Sie informiert  /  Montag, 23. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Microsoft

7. August 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Keine Entscheidung in der Sache

Weil Microsoft Verbrauchern ungefragt Installationspakete für ein Upgrade auf das neue Betriebssystem Windows 10 auf die Festplatte platziert hatte, mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dieses Verhalten ab. Microsoft weigerte sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, so dass die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht München (Az.: 1 HK O 22751/15) Klage erhoben hat. Eine Entscheidung in der Sache selbst fiel gestern nicht.

Im Sommer letzten Jahres entdeckten zahlreiche Verbraucher auf ihren Festplatten in einem versteckten Ordner eine Datei, bei der es sich um ein Installationspaket für ein Upgrade auf das neue Betriebssystem „Windows 10“ handelt. Eine Einwilligung in diesen Download, der eine Größe von bis zu 6,5 GB haben kann, hatten die Verbraucher nicht erteilt. Hierüber hat die Verbraucherzentrale bereits berichtet.

Anzeige SwopperBedauerlicherweise traf das Landgericht München gestern keine Entscheidung in der Sache selbst, da nach Auffassung der Richter prozessuale Hürden entgegenstünden. Der Grund: Die Verbraucherzentrale hatte die Zustellung der Klageschrift an die deutsche Tochtergesellschaft bewirkt, da es sich hierbei nach Darstellung von Microsoft um ihre deutsche Niederlassung handele. Gleichwohl verneinte das Landgericht eine wirksame Zustellung der Klageschrift. Die Klage hätte nach Meinung des Gerichts – mit entsprechender mehrmonatiger Verzögerung – nach Amerika zugestellt werden müssen, so dass die Klage aus prozessualen Gründen abgewiesen wurde.

„Wir können diese Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen“, so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Nach herrschender Rechtsprechung kann ein Unternehmen überall dort verklagt werden, wo es über eine Niederlassung verfügt“, erklärt Richter. „Dabei reicht es aus, wenn sich das Unternehmen nach außen so darstellt, als verfüge es am Gerichtsort über eine Niederlassung. Wenn Microsoft auf ihrer Internetseite ihre deutsche Tochtergesellschaft ausdrücklich als Niederlassung („Subsidiary“) bezeichnet muss sie diese Darstellung auch gegen sich gelten lassen. Wir können es nicht hinnehmen, dass Microsoft Verbraucher in Deutschland auf so gravierende Weise belästigt und sich dann auf ihren US-Status beruft.“ Die Verbraucherzentrale wird daher gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht München einlegen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Sinsheim: Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen

Sachschaden in Höhe von rund 40.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagvormittag in Sinsheim Ein 83-jähriger Mann war gegen 11 Uhr mit seinem Peugeot auf der Muthstraße in Richtung Friedrichstraße unterwegs. Als er an der Einmündung nach links auf die...

Meilenstein für die Stadt Sinsheim im Bereich Digitalisierung

Aktenbestand der Ausländerbehörde mit über 7.500 Personen wird gescannt Das Rathaus Sinsheim startet einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung: In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Dienstleister Infoscan GmbH aus Reihen wird der Aktenbestand der...

Neue Termine für Führungen in Sinsheim 2025

Stadt- und Burgführer informieren auch in 2025 wieder über die Geschichte der Stadt, der Burg und des Stifts Im Jahr 2025 werden Stadt- und Burgführer erneut über die Geschichte von Sinsheim, der Burg und des Stifts informieren. In etwa drei Monaten beginnen die...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive