Antragsfrist 31. Mai 2019
(zg) Zum 01.01.2018 sind die „Richtlinien zur Förderung der Vereine“ der Stadt Sinsheim in Kraft getreten.
Das kulturelle, sportliche und soziale Vereinsleben sind wichtige ehrenamtliche Betätigungsfelder. Um das Engagement der Vereine zu unterstützen und eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erreichen, hat der Gemeinderat die „Richtlinien zur Förderung der Vereine“ verabschiedet.
Um in den Genuss der Vereinsfördermittel für das Jahr 2020 zu kommen, möchte die Stadtverwaltung nochmals an die Antragsfrist 31. Mai 2019 erinnern.
Das Formular kann von der Homepage der Stadt Sinsheim unter: www.sinsheim.de-Freizeit & Kultur-Vereine-Vereinsförderrichtlinien, heruntergeladen werden.
Sollten Sie Fragen zu den neuen Vereinsförderrichtlinien haben, können Sie sich jederzeit an die Stadtverwaltung, Abt. Kultur, Sport, Vereine, Petra Schüle, Tel.: 07261 404 166, E-Mail: [email protected], wenden.
Für Fragen zur Belegung städtischer Räumlichkeiten wenden Sie sich bitte an Karin Blum, Abt. Immobilienmanagement, Tel.: 07261 404 314, E-Mail: [email protected].
Quelle: Stadt Sinsheim