Information aufgrund der Unwetterereignisse am 08.06.2016 in Neckarbischofsheim
Sirenenalarm – Was ist zu tun?
- Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen!
- Schalten Sie das Radio ein! (ggf. batteriebetrieben, Autoradio)
- Seien Sie aufmerksam, was in Ihrer Umgebung passiert!
- Informieren Sie sich im Internet unter www.neckarbischofsheim.de, www.ffw-neckarbischofsheim.de oder auf Facebook
Die Stadt Neckarbischofsheim veranlasst die Warnung der Bevölkerung in allen drei Ortsteilen bei einer drohenden Gefahr mittels Sirenen. Dies kann zum Beispiel bei einem Brand, bei Hochwasser oder bei einem Gefahrstoffaustritt sein. Das Sirenensignal dient als Weckruf an alle Menschen, die sich in dem möglicherweise gefährdeten Bereich aufhalten. Nutzen Sie dann sofort die genannten Informationsquellen. Beachten Sie aber dabei, dass es je nach Informationsmedium einige Zeit dauern kann, bis die Informationen bereitstehen.
Entwarnung
Mit einem einminütigen Dauerton wird der Alarm aufgehoben.
Probealarm
Jeden ersten Samstag im Monat wird gegen 11 Uhr ein Probealarm ausgelöst. Damit wird sichergestellt, dass die Sirenen im Ernstfall funktionieren. Dieser Funktionstest dient Ihrer Sicherheit!
Sirenenalarm ist kein Feueralarm!
Der Sirenenalarm ist kein Feueralarm und kann nicht durch die früher üblichen, am Gebäude angebrachten Druckknopfmelder ausgelöst werden. Bei Feueralarm nutzen Sie ausschließlich den Notruf 112!
Hintergrund:
Zur Alarmierung der Bevölkerung werden in Deutschland zum Teil Sirenen eingesetzt. Bundeseinheitliche Signale gibt es allerdings seit dem Abbau des alten Zivilschutz-Sirenennetzes nicht mehr. Mittlerweile rüsten Städte mit besonderem Gefährdungspotential (Hochwassergebiete, Nähe zu Chemie- bzw. Kernkraftwerken) eigene Warnanlagen nach. In Neckarbischofsheim und den beiden Ortsteilen Helmhof und Untergimpern hat man die vorhandenen alten Zivilschutz-Sirenen vor einigen Jahren nicht abgebaut. Sie wurden stattdessen von der Stadt Neckarbischofsheim erhalten und in jüngster Vergangenheit sogar ertüchtigt. Sirenen dienen ausschließlich zur Warnung der Bevölkerung, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Auslösung der erfolgt in der Regel über die Feuerwehr-Leitstelle des Rhein-Neckar-Kreises oder direkt vor Ort durch die Feuerwehr oder die Stadtverwaltung.
Quelle: Stadt Neckarbischofsheim