(zg)Die SPD wirft dem Land vor, die Mittel für das Feuerwehrwesen zu kürzen. Es sieht in der Tat auf den ersten Blick nach einer bewussten Kürzung der Mittel aus, ist aber in Wirklichkeit keine.
Hintergrund ist, dass die Ausgaben des Landes im Bereich Feuerwehrwesen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer bestritten werden. Darunter auch die Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen in Fahrzeuge und Ausstattung der Feuerwehr. Die Ausgaben werden seit vielen Jahren von der Regierung bei der Haushaltsaufstellung jeweils automatisch an die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer angepasst. Die Feuerschutzsteuer wird jeweils auf Basis der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung aktuellsten Steuerschätzung veranschlagt. Darüber gibt es auch keinen Dissens mit den Kommunen. Mal sind die Einnahmen höher, mal niedriger. Ein steigendes Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer kam und kommt immer auch vollumfänglich dem Feuerwehrwesen zu Gute. So auch, wenn das Aufkommen in der Realität höher ausfällt, als im Haushaltsplan veranschlagt. Umgekehrt werden die Ansätze für das Feuerwehrwesen bei sinkendem Aufkommen nach unten korrigiert.
Bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts war es so, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Regierungsentwurfs die aktuellste Feuerschutzsteuerschätzung und die entsprechende Angleichung der Ausgaben noch nicht so weit berechnet waren, dass sie im Regierungsentwurf hätten abgebildet werden können. Die Regierungsfraktionen haben dann auf Bitten des Innenministeriums im parlamentarischen Verfahren mit einem entsprechenden Änderungsantrag die notwendigen Korrekturen im Sinne von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit beantragt und beschlossen. Die Steuerschätzung vom 23. bis 25. Oktober 2018 hatte für Baden-Württemberg nämlich trotz steigender Einnahmen bei den meisten anderen Steuerarten einen Rückgang des Feuerschutzsteueraufkommens auf 63 Mio. Euro im Jahr 2018 und auf 65 Mio. Euro im Jahr 2019 ergeben. Bislang wurde von einem Feuerschutzaufkommen in Höhe von 64 bzw. 66 Mio. Euro ausgegangen. Dementsprechend wurden die Ausgaben bei den Zuweisungen für Investitionen im Bereich Feuerwehr an Gemeinden und Gemeindeverbände pro Jahr um eine Mio. Euro gekürzt. Auf dem Papier sieht das nun nach einer Kürzung der Ausgaben für die Feuerwehr aus. Aber zum einen ist das, wie dargestellt, ein ganz normaler Vorgang und zum anderen hat das auf das tatsächliche Investitionsvolumen keinen Einfluss. So wurden vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 Ausgabereste aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer in Höhe von über 51 Mio. Euro übertragen. Vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 waren es sogar knapp 54 Mio. Euro. Allein für die Zuweisungen für Investitionen im Bereich Feuerwehr an Gemeinden und Gemeindeverbände wurden so Gelder in Höhe von knapp 44,5 Mio. Euro von 2017 auf das Jahr 2018 übertragen, konnten also im Jahr 2017 nicht ausgegeben werden. Insofern besteht kein Grund zur Besorgnis, dass es nun aufgrund der Korrektur der Haushaltsansätze in Folge der jüngsten Steuerschätzung zu Engpässen kommt. Auch wird davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vermutlich doch wieder höher ausfallen werden als in der jüngsten Steuerschätzung prognostiziert.
Folgend noch eine Übersicht über die Mittel der vergangenen Jahre – daran kann man ablesen, dass die Koalition aus Grünen und CDU die Mittel im Vergleich zur Vorgängerregierung deutlich erhöht hat:
JAHR |
Zuweisungen in Mio. Euro |
2011 |
23,3 |
2012 |
22,1 |
2013 |
25,3 |
2014 |
24,7 |
2015 |
25,9 |
2016 |
27,6 |
2017 |
37,1 |
2018 |
36,0 |
2019 |
38,4 |
Quelle: Steffi Schaumann