Seit dem 06. März 2013 ist die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung bis auf weiteres eingestellt. Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28.01.2013 (Az. 9 S 2423/12).
Eine Reihe weiterer Verwaltungsgerichtsbeschlüsse in Deutschland zeigt unmissverständlich, dass die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften unzureichend ist. Mit einem schlecht gemachten Gesetz wurde der staatlichen Verbraucherinformation ein Bärendienst erwiesen. Immer noch fehlt ein Gesamtkonzept für die Verbraucherinformation über Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Das Land Baden-Württemberg hat dies mehrfach auf Bundesebene eingefordert, bisher aber ohne Erfolg.
„Es wird hohe Zeit, dass der Bundesgesetzgeber jetzt endlich handelt“, kritisiert Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die bisherige Haltung der zuständigen Bundesministerien. „Es reicht nicht aus, nur von Transparenz zu reden, man muss sie auch endlich auf eine belastbare gesetzliche Grundlage stellen,“ so Manthey weiter. Dazu gehört, dass sämtliche Ergebnisse der Überwachungstätigkeit strukturiert, verbraucherfreundlich aufbereitet und leicht zugänglich veröffentlicht werden. Für Verstöße muss es bundeseinheitliche Beurteilungskriterien, eine Art Bußgeldkatalog, geben. Und schließlich fehlt nach wie vor ein einheitliches Modell für Hygienebarometer, mit dem die Verbraucher über Hygieneverstöße an der Tür des Lebensmittelbetriebes informiert werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V