AVR UmweltService GmbH ist ab sofort als zentrale Gesellschaft für die Vermietung- und Verpachtung von Anlagevermögen innerhalb der AVR Unternehmensgruppe zuständig
(zg) Bestehende Strukturen permanent auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren ist eine unternehmerische Leitlinie innerhalb der AVR Unternehmensgruppe. Eine intelligente und vorausschauende Leitlinie, die zu flexibleren und effizienteren Abläufen führt und sich veränderten Rahmenbedingungen anpasst. So geschehen jetzt bei der Verschmelzung von zwei AVR Gesellschaften mit dem Ziel, Geschäftsprozesse zu vereinheitlichen und alle relevanten Vorgänge und Tätigkeitsbereiche auf eine Gesellschaft zu fokussieren.
Die AVR KommunalService GmbH vermietet und verpachtet innerhalb der AVR Unternehmensgruppe seit dem 01.01.2020 vorhandene Anlagevermögen (u.a. Fuhrpark, Gebäude und Infrastruktur) zur entsprechenden Nutzung an die AVR Kommunal AöR, gleiches tut die AVR UmweltService GmbH bereits seit dem 01.10.2013.
Die Verschmelzung der AVR KommunalService GmbH „zur Aufnahme auf die AVR UmweltService GmbH“ – so der exakte Wortlaut des offiziellen Vertragstextes – wurde rückwirkend zum 01.01.2020 vollzogen. Den entsprechenden Beschluss dazu fasste der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises in seiner Sitzung am 28. Juli 2020. Für Kunden und Lieferanten hat die Verschmelzung keine Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge mit der AVR KommunalService GmbH bleiben inhaltlich und der Form nach unverändert erhalten, sie gehen lediglich auf die AVR UmweltService GmbH über, die ab sofort als zentrale Gesellschaft für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zuständig ist.
Quelle: Stavrula Polimenidou