Verbraucherzentrale fordert: Begünstigung des Laienvertriebs streichen
Der Markt für kleine Versicherungen boomt: Die Versicherungen, die zu Alltagsgegenständen und Dienstleistungen mitverkauft werden, versprechen allerlei Versicherungsschutz für Risiken wie Diebstahl, Schäden oder Ausfall. Das Problem: Sie werden von Laien verkauft, die nicht zusammen mit Verbrauchern ermitteln, ob das Produkt überhaupt zu ihrem Bedarf passt. Auch hohe Provisionen für den Abschluss von Versicherungen können den Blick auf die Notwendigkeit verstellen. „Die böse Überraschung kommt häufig dann, wenn Verbraucher die Leistungen einfordern wollen und feststellen, dass der Versicherer in ihrem Fall nicht zahlen muss“, weiß Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Finanziell besonders kritisch wird es bei teuren Ratenschutzversicherungen, bei denen für Verbraucher teils mehrere tausend Euro an zusätzlichen Kosten anfallen können. „Es ist absurd, dass beispielsweise Finanzkonzerne Ratenschutzversicherungen als Laien verkaufen dürfen, obwohl es im selben Konzern auch eine Versicherungssparte gibt“, sagt Grieble.
Doch angesichts der derzeitigen Gesetzeslage liegen die Gründe dafür auf der Hand. „Professionelle Versicherungsvermittler sind gesetzlich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Versicherung zum Bedarf des Verbrauchers passt. Sie müssen Kunden beraten und in vielen Fällen Alternativen aufzeigen“, erklärt Grieble. All dies fällt beim Laienvertrieb weg. „Laien können Versicherungen nahezu nach Belieben unter die Leute bringen“, fasst er zusammen. Eine Lösung des Problems wäre einfach. Doch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebslinie, die derzeit erarbeitet wird, begünstigt den Versicherungsvertrieb durch Laien nach wie vor. Grieble fordert: „Die begünstigenden Ausnahmen für den Laienvertrieb müssen ersatzlos aus § 34d der Gewerbeordnung gestrichen werden.“
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.