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Versorgungslücken bei Frauen- und Kinderschutzhäusern

30. April 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Nach einer Bedarfsanalyse gibt es in Baden-Württemberg immer noch Versorgungslücken bezüglich Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Gewalterfahrung. Das Land fördert Frauen- und Kinderschutzhäuser in den Jahren 2018/2019 mit über 2,4 Millionen Euro.

Noch immer gibt es in Baden-Württemberg weiße Flecken, was die Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Gewalterfahrung angeht. Dies geht aus einer Bedarfsanalyse hervor, die das Land erstmals im Zuge des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen erstellt hat.

„Die Bedarfsanalyse zeigt uns nun schwarz auf weiß, dass es in einem Land wie Baden-Württemberg immer noch Regionen gibt, in denen gewaltbetroffene Frauen keine ausreichende Hilfe und Unterstützung finden können. Das schließt einen Mangel sowohl an spezialisierten Fachberatungsstellen als auch an Plätzen in Frauen- und Kinderschutzhäusern ein. Es ist überfällig, dass die Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor Ort mehr Gewicht und Bedeutung zukommen lassen“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich. Allein im Doppelhaushalt 2018/2019 investiere das Land mehr als 2,4 Millionen Euro in die Frauen- und Kinderschutzhäuser.

Analyse zeigt „blinde Flecken“ der Versorgungslandschaft auf

Die Bedarfsanalyse benennt konkret die Landkreise, in denen es keine Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder gibt. Damit werden nun zum ersten Mal die „blinden Flecken“ der Versorgungslandschaft in Baden-Württemberg angegeben. Insbesondere bei den Frauen- und Kinderschutzhäusern wurde die Versorgungslage analysiert. Gemessen an europaweit anerkannten Empfehlungen besteht dort ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen.

Staatssekretärin Bärbl Mielich betonte in diesem Zusammenhang: „Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit Vertreterinnen des Frauenhilfesystems an verschiedenen Konzepten, um die Situation zu verbessern. Dies umfasst zum Beispiel die Weiterentwicklung der Frauenhausfinanzierung oder auch eine ausreichende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Allerdings haben auch die Kommunen für den Aufbau von Strukturen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems zu sorgen. Sie müssen ihren Teil dazu beitragen, das Thema Gewalt gegen Frauen aus dem Tabubereich zu holen und auf regionaler Ebene die nötigen Weichen zu stellen. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss zu einem Qualitätssiegel jeder Kommune und jedes Stadt- und Landkreises werden.“ 

Ergänzende Informationen

Die Bedarfsanalyse wurde im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration durch das Institut für angewandte Sozialwissenschaften an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (IfaS) durchgeführt. Unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Frauenhilfe- und -unterstützungssystem sowie betroffenen Schnittstellenbereichen wurden über den Zeitraum von einem Jahr verschiedene Versorgungslücken wissenschaftlich aufgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden in der Bedarfsanalyse weitere Problemfelder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen definiert und Prioritäten zur weiteren Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen beschrieben.

Der Landesaktionsplan wurde 2014 vom Kabinett verabschiedet. Die wesentlichen Ziele sind eine funktionierende Infrastruktur und bedarfsdeckende Hilfeangebote, aber auch Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung aller Akteure. Um diese Vorhaben angehen zu können, wurde ein umfassender Katalog mit 35 Einzelmaßnahmen erarbeitet. Die Erstellung der Bedarfsanalyse ist eine Maßnahme aus dem Landesaktionsplan, die nunmehr erfolgreich umgesetzt ist. 

Sozialministerium: Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg, 2018 (PDF)

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration

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