Lebensmittelkontrolleure haben im vergangenen Jahr 4228 Kontrollen in 2921 Lebensmittelbetrieben durchgeführt – in fünf Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden.
(zg) „Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren hat höchste Priorität. Daneben ist auch die Verhinderung von Irreführung und Täuschung sehr wichtig“, nennen der Ordnungsdezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder, sowie Dr. Lutz Michael, Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz, zwei wichtige Aspekte bei der Vorstellung des Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung am Donnerstag, 12. Mai 2016, in der Wieslocher Außenstelle des Landratsamtes.
Die zwölf Lebensmittelkontrolleure im Rhein-Neckar-Kreis führen selbstständig – teilweise mit Unterstützung der Amtstierärzte – regelmäßige Kontrollen durch und entnehmen Proben. Sie treffen die notwendigen Maßnahmen, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten, Mängel zu beseitigen und künftige Verstöße zu verhindern. Angefangen bei der Pflanze auf dem Feld über das Tier im Stall bis hin zum verzehrfertigen Produkt auf dem Teller der Verbraucher unterliegt die gesamte Lebensmittelkette der Überwachung. „Deshalb überprüfen wir zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe, Metzgereien, Speiseeishersteller, Spediteure, Gaststätten und Großküchen, aber auch Einzelhändler sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Volks- und Straßenfesten“, erklärt der zuständige Referatsleiter Rudi Wolf die breite Palette an möglichen Kontrollstellen, die er und seine Kollegen aufsuchen. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht.
Viele Kontrollen – nur wenige gravierende Mängel Die Mitarbeiter des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung führten im Jahr 2015 in 2921 Lebensmittelbetrieben 4228 Kontrollen durch. Außerdem zogen die Lebensmittelkontrolleure 2197 Proben. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht führten zu zahlreichen Mängelberichten (555) und lebensmittelrechtlichen Anordnungen (296). In 160 Fällen wurden gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt. Schwerere Verstöße führten zu 98 Bußgeld- und 11 Strafverfahren. „Trotz dieser Zahlen möchten wir betonen, dass beim überwiegenden Teil der ordnungsgemäß geführten Betriebe nur wenige oder geringfügige Mängel festgestellt wurden“, sagt Amtsleiter Michael.
Die Kontrollen finden in der Regel tagsüber, manchmal – je nach Öffnungszeit oder Betriebsbeginn – aber auch erst in den späten Abendstunden oder nachts statt, beispielsweise in Bäckereien oder Metzgereien sowie in Diskotheken oder Nachtlokalen. Zudem sind die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes im Einsatz, wenn Anbieter ihre Waren nur zu bestimmten Zeiten anbieten, wie es etwa bei Weihnachtsmärkten der Fall ist.
Besonders erfreulich ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung im Rhein-Neckar-Kreis, wenn die Überwachung von Betrieben zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit führt, mit der wesentliche Verbesserungen der Hygiene erreicht werden können. „Sowohl die Lebensmittelunternehmer profitieren von einer solchen Entwicklung, weil ihr Renommee und die Qualität der Produkte gesteigert werden, als auch die Verbraucher, die mehr sichere, appetitliche Lebensmittel kaufen können und nicht zuletzt die Kontrolleure, die gute Betriebe seltener überprüfen müssen, weil diese in der Risikoeinstufung sinken“, so Michael weiter.
Einen Sonderfall stellen Lebensmittelunternehmer dar, die europa- oder weltweit tätig sind. „Hier ist die Überwachung eine ganz besondere Herausforderung für eine Behörde, deren Zuständigkeit an der Kreisgrenze endet“, gibt Referatsleiter Wolf zu bedenken. Deshalb wurde im vergangenen Jahr das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) ins Leben gerufen. Dieses soll die Koordination großer Fälle übernehmen und die vor Ort zuständigen Behörden mit einem interdisziplinären Expertenteam unterstützen. Es dient als Landeskontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel und für Lebensmittelbetrug.
Zahlen und Fakten aus dem Jahresbericht 2015 des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung des Rhein-Neckar-Kreises:
– 4228 Kontrollen in 2921 Lebensmittelbetrieben
– 555 Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
– 296 lebensmittelrechtliche Anordnungen
– 98 Bußgeld- und 11 Strafverfahren
– In 5 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
– 14 Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
– 8 Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
– 28 Mal verzichteten Lebensmittelunternehmer freiwillig auf den Verkauf und nahmen die Ware aus dem Verkehr
Quelle: Silke Hartmann