„Was Sie über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wissen sollten“
Vortrag am 14. Oktober in Sinsheim
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interes-sierte am Mittwoch, 14. Oktober, um 18:00 Uhr im Rathaus in Sinsheim, Wilhelmstraße 14-18 (Sitzungssaal 1.OG) informieren.
Die Veranstaltung wird gemeinsam von der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar durchgeführt.
Als Ansprechpartnerin zur Beantwortung individueller Fragen steht Frau Meny vom ARV Rhein Neckar vor Ort zur Verfügung.
Der Eintritt ist frei; es wird allerdings um vorherige Anmeldung unter Tel. 06221 522 1440 oder per E-Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> gebeten.
Quelle: Silke Hartmann