(zg) Die Volkshochschule Sinsheim lädt am Montag, 26. Januar, 20 Uhr, zu einem Vortrag mit dem Thema „Elternunterhalt – Wann müssen Kinder zahlen?“ mit Rechtsanwältin Judith Stähle in das Haus der Volkshochschule, Muthstraße 16a, ein.
Deutschland wird immer älter. Immer mehr Menschen leben in Alten- und Pflegeheimen. Oftmals reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu decken. In diesen Fällen müssen Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Lebensbedarf ihrer Eltern durch Unterhaltszahlungen sichern.
Der Vortrag gibt Ihnen einen Einblick in diese Thematik und beantwortet die in diesem Zusammenhang häufig auftretenden Fragen. Wie hoch sind die Heimkosten und wer bezahlt sie, welche finanzielle Unterstützung gibt es, welche Rolle spielt das Sozialamt, welche Fragen des Sozialamtes müssen beantwortet werden, unter welchen Voraussetzungen können Kinder auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, kann der Ehegatte oder Lebenspartner des unterhaltspflichtigen Kindes auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden, wie kann der Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen aufrechterhalten werden oder wie wird der Elternunterhalt berechnet, auf alle diese Problemstellungen wird an diesem Abend eingegangen.
Die Teilnehmer erhalten Berechnungsformeln mit Beispielen, mit denen sie selbst ermitteln können, ob und wieviel Unterhalt sie ggfs. zu zahlen haben. Zudem besteht ausreichend Gelegenheit, Fragen an die Dozentin, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht, zu richten (Eintritt: 4 Euro).
Weitere Informationen sind aus dem VHS-Programmheft, dem Internet (www.vhs-sinsheim.de) bzw. der VHS-Geschäftsstelle (Telefon 07261/6577-0, Fax 6577-22, E-Mail: [email protected]) erhältlich.
Quelle: Siegbert Guschl