Für die Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Die für den Bereich des Rhein-Neckar-Kreises vom Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen liegen in der Zeit vom 02.07.2018 bis 06.07.2018 im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Nebenstelle Eppelheimer Str. 15, 2. UG, Zimmer U2.05a, auf.
Nach § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) können Einsprüche mit der Begründung, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen worden seien, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten, bis zum 13.07.2018 schriftlich oder zu Protokoll beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Landratsamt, Nebenstelle Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg (Postfach 10 46 80, 69036 Heidelberg), erhoben werden.
Heidelberg, den gez. Dallinger, Landrat
Quelle: Silke Hartmann