(zg) Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Stadt Sinsheim beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig (§ 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des unten stehenden Links gelangen Sie nach einer kurzen Sicherheitsabfrage („Ich bin kein Roboter“) und dem anschließenden Klick auf „Weiter“ zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Zum Internet-Wahlscheinantrag gelangen Sie alternativ auch durch Scannen des QR-Codes auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, sofern Ihr Mobilgerät eine solche Funktion unterstützt.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an das Bürgerbüro (Kontaktdaten siehe Spalte rechts) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, Sinsheim, E-Mail: [email protected], Tel.: 07261 404-136.