Am Freitag gegen 22.30 Uhr befuhr ein 57jähriger Pkw-Fahrer die Hauptstraße in Richtung Neidensteiner Straße. In Höhe des Anwesens Nr. 21 streifte er mit seinem Pkw einen in einer Parkbucht abgestellten Audi A 4. Hierbei wurde an den beiden Fahrzeugen je ein Außenspiegel beschädigt. Obwohl hierdurch ein Schaden von 600 Euro entstanden war, entfernte sich der 57jährige unerlaubt von der Unfallstelle. Der Fahrer des Audis hatte den Unfall und die Flucht des 57jährigen beobachtet und fuhr diesem bis zu seiner Wohnung nach. Er sprach den Unfallverursacher auf den Unfall an und tauschte mit diesem zur Schadensregulierung die Personalien aus. Da der 57jährige unter Alkoholeinwirkung stand, verständigte der Audi-Fahrer die Polizei. Diese konnte den 57jährigen in seiner Wohnung antreffen. Ein durch den 57jährigen durchgeführter Alkoholtest ergab einen Alkoholwert von 1,34 Promille. Da nicht auszuschließen war, dass der 57jährige in seiner Wohnung noch weiteren Alkohol getrunken hatte, wurden ihm zwei Blutproben entnommen. Sein Führerschein wurde einbehalten. Er wird wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.