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Wann gilt man als arbeitsunfähig und wann als berufsunfähig?

1. August 2022 | Beruf & Ausbildung

Verletzt man sich oder kann man aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen, gilt man dann eigentlich als arbeitsunfähig oder sogar als berufsunfähig? Nicht jedem ist wahrscheinlich der genaue Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen bekannt. Vielfach werden sie sogar bedeutungsgleich verwendet, doch das ist nicht korrekt.

Arbeitsunfähigkeit: Der gelbe Schein

Als arbeitsunfähig gilt man, wenn zumindest vorübergehend die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Grund dafür ist meistens eine Erkrankung, die voraussichtlich nicht anhaltend, sondern nach einer gewissen Zeit wieder vorüber ist. Wacht man beispielsweise morgens mit Fieber auf oder bricht sich den Arm bei einem Unfall, holt man sich beim Arzt eine Krankschreibung bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Diese kennen viele als den „gelben Schein“ und muss innerhalb weniger Tage beim Arbeitgeber eingereicht werden. Doch auf wie viel Gehalt hat man in so einem Fall wie lange Anspruch? Für sechs Wochen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Auszahlung seines vollen Gehaltes vom Arbeitgeber. Nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse dann die Zahlungen. Dieses Krankengeld fällt allerdings geringer aus, beläuft sich normalerweise auf maximal 70% des Bruttogehaltes und ist zudem zeitlich begrenzt. Aufpassen müssen auch die privat versicherten Angestellten: Um nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld zu erhalten, müssen diese eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema.

Berufsunfähigkeit: Beurteilung durch den Arzt und Antrag beim Versicherer

Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit kann man sein ganzes Leben lang berufsunfähig sein. Je nachdem, wie die Erkrankung aussieht, beurteilt der Arzt, ob er den Betroffenen vorerst für einige Zeit krankschreibt oder als berufsunfähig einstuft, wenn auch nach einer Reha oder Kur keine Hoffnung auf Besserung besteht. Denn als berufsunfähig gilt man, wenn für mindestens sechs Monate bis zu 50% der beruflichen Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann. Häufig ist dies der Fall bei Rückenbeschwerden oder anderen Krankheiten oder Verletzungen, die die Gesundheit langfristig beeinträchtigen. Zu den Hauptgründen zählen außerdem psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnouts. Die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die in so einer Situation vom Staat gezahlt wird, reicht allerdings für die meisten Betroffenen nicht ansatzweise aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Hat man bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, unterstützt diese fortan finanziell. Dabei wird ein ausführlicher Bericht der Ärzte über die Krankheit benötigt.

Ausschlaggebend für einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Höhe der Einzahlungen ist die Gesundheitsprüfung: Der Versicherer versucht mit verschiedenen Fragen dein Risiko einzuschätzen, zukünftig berufsunfähig zu werden. Hatte der Betroffene schon einmal Depressionen oder ist es aufgrund einer früheren Verletzung wahrscheinlicher in Zukunft nochmal gesundheitlich auszufallen, muss in den meisten Fällen ein Risikoaufschlag gezahlt werden. Aus diesem Grund ist es gerade im jungen Alter, wenn man noch gesund ist, sinnvoll, sich um eine entsprechende Absicherung zu kümmern.

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