Einschränkungen im Freizeitleben
(zg) Die Corona-Pandemie hat neben den vielen Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch Auswirkungen auf das Freizeitleben. Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Betrieb von Freibädern untersagt. Ab wann Freibäder wieder öffnen dürfen, ist noch nicht bekannt.
Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2020 ein Freibadbetrieb – wenn überhaupt – nur unter umfangreichen Auflagen und verbunden mit vielen Einschränkungen erlaubt sein wird. Ein „normales Freibadjahr“, wie es seit Jahrzehnten bekannt ist, wird höchstwahrscheinlich nicht möglich sein. Sobald seitens der Behörden festgelegt wurde, ab wann ein Betrieb erlaubt wird und welche Bedingungen für die Gäste und Mitarbeiter vor Ort an einen Freibadbesuch geknüpft sind, werden diese so schnell als möglich umgesetzt. Das Freibadteam bereitet sich aktuell bereits mit großem Aufwand auf die Freibadsaison und auf die möglicherweise zu erwartenden Auflagen vor.
Auch wenn noch keine konkreten Bedingungen bekannt sind, steht heute bereits fest, dass die allgemein gültigen Abstandsregelungen und Hygieneschutzmaßnahmen auch für das Freibad gelten werden. Diese müssen dann beispielsweise an der Kasse, auf der Liegewiese, am Beckenumgang und im Becken selbst eingehalten werden. Auch ist derzeit davon auszugehen, dass es eine Beschränkung der maximalen Besucherzahl geben wird. Konkrete Aussagen hierzu sind aber noch nicht möglich.
Sobald seitens der Landesregierung die Erlaubnis zur Öffnung erteilt wird und die damit verknüpften Auflagen umgesetzt werde können, wird das Sinsheimer Freibad seine Tore öffnen. Mit einer möglichst zeitnahen Freibadöffnung soll wieder ein weiteres Stück Normalität in Sinsheim einkehren.
Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen gibt es auch auf der Homepage unter www.freibad-sinsheim.de.
Quelle: Stadt Sinsheim