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Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen im Überblick

1. Januar 2025 | Gesellschaft, Leitartikel, Uncategorized, Verbraucherinformationen

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen, die sowohl die Finanzen als auch den Alltag vieler Menschen beeinflussen

Während einige Neuerungen bereits beschlossen sind, liegt ein Teil der Vorhaben aufgrund politischer Entwicklungen auf Eis.

Insbesondere durch das Ende der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 vor der Bundestagswahl am 23. Februar nicht verabschieden können. Bis eine neue Regierung im Amt ist, gilt die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“, die Zahlungen des Staates, wie das Bürgergeld, sicherstellt. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen, die 2025 in Kraft treten.

Sozialleistungen und Steuererleichterungen

Bürgergeld bleibt unverändert

Die Höhe des Bürgergeldes bleibt 2025 gleich:

  • Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 € monatlich.
  • Paare (pro Person) bekommen 506 €.

Das Bürgergeld dient als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Mindestlohn, Minijob-Grenze, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen

  • Mindestlohn: Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde.
  • Minijobs: Die monatliche Verdienstgrenze erhöht sich von 538 € auf 556 €.
  • Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 12.084 € jährlich (2024: 11.784 €).
  • Wohngeld: Steigerung um durchschnittlich 15 % – das sind etwa 30 € mehr pro Monat. Im Schnitt profitieren 1,9 Millionen Haushalte, die dann rund 400 € monatlich erhalten.

Mehr Kindergeld und Anpassungen beim Elterngeld

  • Kindergeld: Familien erhalten künftig 255 € monatlich pro Kind – eine Erhöhung um 5 €.
  • Kinderfreibetrag: Anhebung auf 9.600 € pro Kind (bisher: 9.540 €).
  • Kinder-Sofortzuschlag: Für von Armut betroffene Familien steigt dieser von 20 € auf 25 € je Kind.
  • Elterngeld: Ab 1. April sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Anspruch haben nur noch Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 175.000 € (bisher: 200.000 €).

Mindestunterhalt für Kinder steigt nur minimal

  • Kinder bis 5 Jahre: Anhebung von 480 € auf 482 € monatlich.
  • Kinder von 6 bis 11 Jahre: Anstieg von 551 € auf 554 €.
  • Kinder von 12 bis 17 Jahre: Erhöhung von 645 € auf 649 €.
  • Volljährige Kinder: Sie erhalten künftig 693 € (bisher: 689 €).
  • Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bekommen 990 € (bisher: 930 €).

Gesundheit und Pflege

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Sie digitalisiert die bisherige „Zettelwirtschaft“ und ermöglicht eine bessere Vernetzung von Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Ab März 2025 soll die ePA bundesweit verfügbar sein.

Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistungen

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte.
  • Die Pflegeleistungen werden um 4,5 % erhöht.
  • Ab Juli 2025 gibt es einen flexiblen Jahresbetrag von 3.539 € für Ersatz- und Kurzzeitpflege.

Renten- und Krankenversicherung

  • Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 8.050 € pro Monat vereinheitlicht (bisher: 7.450 € in Ostdeutschland, 7.550 € in Westdeutschland).
  • Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 66.150 € jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 € pro Jahr.

Umwelt und Nachhaltigkeit

CO2-Preis: Tanken und Heizen wird teurer

Ab Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 € auf 55 € pro Tonne. Dies verteuert Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas und soll den CO2-Ausstoß verringern.

Neue Regeln für Altkleider

Eine EU-Richtlinie verpflichtet dazu, Altkleider ausschließlich in Containern zu entsorgen – auch kaputte Kleidung. Gemeinnützige Organisationen bitten jedoch darum, weiterhin nur tragbare Kleidung abzugeben.

Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen

Ab 2025 sind Amalgam-Füllungen EU-weit verboten. Alternativen wie Kunststoff oder Glas-Zement werden Standard.

W E R B U N G


Mobilität

Deutschlandticket wird teurer

Der Preis des Deutschlandtickets steigt von 49 € auf 58 €. Es bleibt bundesweit für Busse, Bahnen und Regionalzüge gültig.

Führerschein-Umtausch

Alle vor 1999 ausgestellten Führerscheine müssen bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden.

Hauptuntersuchung (HU)

Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung.

Technologie und Verbraucherschutz

Einheitliches Ladekabel

Ab 2025 wird USB-C der Standardanschluss für Smartphones und Tablets.

Echtzeitüberweisungen

Ab Januar 2025 sollen Überweisungen innerhalb von 10 Sekunden abgewickelt werden.

Abschaltung von SD-Qualität bei der ARD

Ab 7. Januar 2025 wird das ARD-Programm nur noch in HD-Qualität per Satellit ausgestrahlt.

Weitere Änderungen

  • Namensrecht: Ehepaare können künftig Doppelnamen als Ehenamen wählen. Auch für Kinder sind diese möglich.
  • Grundsteuer-Reform: Künftig orientiert sich die Steuerlast stärker an der Attraktivität von Wohnlagen.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein

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