Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 14. Juni in Ladenburg
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein SKM – Rhein-Neckar/Heidelberg am Dienstag, 14. Juni 2016, 18 Uhr, im Domhofsaal des Rathauses Ladenburg, Hauptstraße 7, 1. OG eine Informationsveranstaltung an. Der Zugang zum Veranstaltungsraum erfolgt über die Treppe gegenüber der Eisdiele am Gockelsmarkt.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Stefanie Kurz vom Betreuungsverein SKM und Gerhild Reuner von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-1440 oder per Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> wird gebeten. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Silke Hartmann