Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein Neckar am Donnerstag, 21. Juli, in Angelbachtal
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, sowie über das zeitlich befristete Ehegattenvertretungsrecht ab dem 1. Januar 2023 können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Donnerstag, 21. Juli, um 18 Uhr im Foyer der Sonnenberghalle in der Schulstraße 30 in Angelbachtal eine kostenlose Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Frau Glaser vom ARV Rhein-Neckar und Tillmann Schönig, Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.
Quelle: Landratsamt RNK