Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag, 19. September, im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Sinsheim
Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Donnerstag, 19. September, ab 17 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Sinsheim (Wilhelmstr. 14 – 18, 74889 Sinsheim) eine Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar