Informationsveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Montag, 12. September 2016, in Hirschberg
(zg) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar/Heidelberg am Montag, 12. September 2016, um 18 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Hirschberg (Großsachsener Straße 14) eine öffentliche Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Stefanie Kurz vom Betreuungsverein SKM und Jens Karau von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-1440 oder per E-Mail an [email protected] wird gebeten. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Silke Hartmann