Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: Infoveranstaltung am Dienstag, 7. März 2017, in Bammental
(zg) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV – Rhein-Neckar am Dienstag, 7. März 2017, um 18 Uhr im Multifunktionsgebäude im Schulzentrum (Herbert-Echner-Platz 1) in Bammental eine Informationsveranstaltung an.
Dabei beantworten Susanne Meny vom Betreuungsverein ARV und Stephan Wicke von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Bevölkerung ist zu diesem kostenlosen Infoabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-2170 oder per E-Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> wird gebeten.