Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Pflegestützpunkt am Dienstag, 12. März 2019 in Malsch
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreises in Walldorf am Dienstag, 12. März 2019, 17 Uhr in Zehntscheuer in Malsch eine Informationsveranstaltung an. Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Hanna Straub von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und Andrea Münch vom Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreises in Walldorf.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an [email protected] wird gebeten. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Silke Hartmann