Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar am Montag, 3. Juni 2019 in Walldorf
(zg) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Montag, 3. Juni 2019, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Walldorf, Nußlocher Strasse 45, Walldorf eine Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tilmann Schönig, und Frau Glaser vom ARV Rhein-Neckar.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an [email protected] wird gebeten. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Silke Hartmann