„Der Weihnachtsfrieden ist bewährte Tradition im Land und unterstreicht das gute Miteinander zwischen den Bürgern und der Verwaltung“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
Während des „Weihnachtsfriedens“ werden die Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter vom 23. Dezember 2014 bis einschließlich 1. Januar 2015 auf Maßnahmen verzichten, welche die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten. In dieser Zeit sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Dies gelte lediglich dann nicht, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse. Zudem erstrecke sich der „Weihnachtsfrieden“ nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. „Diese Regelung hat sich bewährt, denn so werden auch Steuererstattungen nicht verzögert“, so Schmid.
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Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft