Wie funktioniert mobiles Bezahlen über Funkwellen?
An immer mehr Kassen kann mittlerweile per Funk bezahlt werden. Viele Smartphones und Kreditkarten sind mit der dafür notwendigen Funktechnik NFC (Near Field Communication) ausgestattet. Zum Bezahlen müssen die Karten oder Geräte nur vor das Lesegerät gehalten werden, für Beträge bis zu 25 Euro ist in der Regel die Eingabe einer PIN-Nummer nicht erforderlich. „Die Funkkarten funktionieren in der Regel nur auf sehr kurze Distanz. Schutz vor ungewolltem Auslesen können spezielle Schutzhüllen für Karten bieten, die die Funkwellen blockieren“, weiß Erich Nolte, Fach- und Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Wie zahle ich sicher?
Vermeiden Sie Zahlungen per Vorkasse! „Am besten ist immer der Kauf per Lastschrift oder auf Rechnung“, so der Tipp des Experten Nolte. Beachten sollten Verbraucher außerdem, dass Anbieter für bestimmte Zahlmethoden häufig extra Geld verlangen. Der Verbraucherschützer rät außerdem, sichere Passwörter für Onlinekonten zu verwenden. Eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge hilft dabei, Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Einige Zahlungsdienstleister bieten einen sogenannten Käuferschutz an. Dieser beschränkt sich aber meist auf zwei Situationen: Die Ware wird nicht oder es wird eine falsche Ware geliefert.
Was tun, wenn doch einmal etwas schiefgeht?
„Der Missbrauch von Bezahlmitteln sollte sofort dem Betreiber gemeldet werden, über den auch eine Sperrung veranlasst werden kann“, so Nolte weiter. Wurde bereits Geld abgebucht, sollte bei der eigenen Bank eine Rückzahlung veranlasst werden.
Weitere Tipps, kostenlose Vorträge, einen Online-Vortrag und eine Umfrage zum Thema „Mobiles Bezahlen“ bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am und um den Weltverbrauchertag 2017 am 15. März an. Alle Aktionen und Informationen im Internet: www.vz-bw.de. Eine Anmeldung zum kostenlosen Online-Vortrag am 15. März ist möglich über die Seite https://vzbw.clickmeeting.com/.
Über den Weltverbrauchertag
Der Weltverbrauchertag wird jedes Jahr am 15. März begangen. Er erinnert an die am 15. März 1962 von US-Präsident John F. Kennedy proklamierten grundlegenden Verbraucherrechte: Verbraucher sollen vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt werden und aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen können.
Die Aktionen zum digitalen Bezahlen werden im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.