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Wenn Grabsteine zum Risiko werden

26. Juli 2018 | Das Neueste, Neckarbischofsheim, Photo Gallery

Standsicherheitsprüfung: Willkür oder erforderliche Maßnahme

Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabsteine zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solcher teils tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Friedhofsverwaltungen daher angehalten, mindestens einmal im Jahr die Grabmale auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Regelmäßig führen auf bundesdeutschen Friedhöfen die Friedhofsträger Standsicherheitskontrollen von Grabmalen durch. Auf den Friedhöfen in Neckarbischofsheim, Helmhof und Untergimpern wird diese Standsicherheitsprüfung diesmal

ab dem 31.07.2018

erfolgen. Die Grabrechtsinhaber können sich an der Überprüfung beteiligen.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?

Die Standsicherheitsprüfung, auch Rüttelprobe genannt, ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Grabnutzungsberechtigten hervorruft und Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient ebenfalls der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und damit der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Denn jedes Jahr wieder werden bei Kontrollen lockere Grabmale festgestellt.

Weshalb kommt es überhaupt zu Lösungen oder zum Umstürzen von Grabmalen?

Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträuchern können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit beeinträchtigen.

Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?

Die Überprüfung ist nach einem strengen Maßstab durchzuführen. Es genügt nicht eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale. Die Schäden sind oftmals nicht ohne weiteres erkennbar. Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vorneherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Drücken daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben. Auf die Grabmale wird also Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt. Der Begriff „Rüttelprobe“ ist somit falsch und technisch unzutreffend, wenn er auch immer wieder in Literatur, Medien und von den Gerichten verwendet wird. Denn wer rüttelt, gefährdet auch feststehende Grabmale. Es soll davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals gegeben ist, wenn bei der Ausübung von Druck am oberen Ende der Breitseite des Grabmals mit einer Kraft von 500 N, was etwa 50 kg entspricht (normale horizontale Armkraft) keinerlei Schwankungen auftreten.

Wird bei der Überprüfung des Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen treffen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit farbigen Aufklebern markiert, welche keine Rückstände auf dem Grabmal hinterlassen. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden die wackeligen Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und um Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Verwaltung dokumentiert.

Wir bitten daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.

Ihre Friedhofsverwaltung

Quelle: Stadt Neckarbischofsheim

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