Bundesverkehrswegeplan im Gesamtwert von 264 Mrd. Euro
Harbarth: Wichtige Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes / Ohne Mobilität gibt es keine Prosperität!
(zg) In den nächsten Jahren wird der Personen- und Güterverkehr weiter kräftig zunehmen, hierauf muss die Verkehrsinfrastruktur bundesweit richtig vorbereitet sein. Das bedeutet konsequente und umfangreiche Investitionen in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur, aber auch Aus- und Neubau von Strecken.
Bundestagsabgeordneter Dr. Stephan Harbarth (CDU / Wahlkreis Rhein-Neckar): „Mit dem aktuell vorgestellten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) gibt es eine erste fachliche Einschätzung, welche Strecken dafür bis 2030 Priorität haben sollten. Es stehen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte im Gesamtwert von 264 Mrd. Euro zur Diskussion.“
Mit Blick auf seinen Bundestagswahlkreis Rhein-Neckar begrüßt Harbarth, dass sich folgende Projekte im Bundesverkehrswegeplan finden:
– A6: AS Wiesloch – AS Sinsheim: Erweiterung (vordringlicher Bedarf)
– B3: B535 – L594a (Wiesloch-N): Erweiterung auf 4 Fahrstreifen (vordringlicher Bedarf)
– A5: AS Walldorf/Wiesloch, AK Walldorf: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen (vordringlicher Bedarf)
– A5: Schwetzingen – Walldorf/Wiesloch: Erweiterung (vordringlicher Bedarf)
– A5: AK Walldorf – Kronau: Erweiterung
– Neckar: Mannheim bis Heilbronn: Verlängerung der Neckarschleusen
– Schiene: ABS Karlsruhe – Graben Neudorf, ABS Heidelberg – Bruchsal: Ausbau (4 Gleise)
Harbarth: „Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine der wesentlichen Neuerungen bei diesem Bundesverkehrswegeplan. Ziel ist es, die Bürger möglichst frühzeitig miteinzubinden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Internet alle Projekte und ihre konkrete Bewertung veröffentlicht. Alle Interessierten könnten hierzu innerhalb der nächsten sechs Wochen Stellung nehmen. Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt die Bundesregierung im Kabinett den Bundesverkehrswegeplan. Danach werden die sog. Ausbaugesetze und Bedarfspläne in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort im Verkehrsausschuss im Detail beraten. Hierbei kann es noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Außerdem ist noch der Bundesrat zu beteiligen.“
Quelle: Busse