Für viel Aufregung sorgte die Vorgehensweise von Microsoft bei der Vermarktung des neuen Betriebssystems Windows 10: Auch wer dem kostenlosen Upgrade nicht zugestimmt hatte, bekam die bis zu 6 Gigabyte großen Installationsdateien auf seinem Rechner aufgespielt. Gegen diesen ungefragten und aus Verbrauchersicht oftmals unerwünschten „Zwangsdownload“ ging die Verbraucherzentrale gerichtlich vor. Das Landgericht München I hatte die Klage zunächst wegen angeblicher Zustellungsmängel abgewiesen. Auf die Berufung der Verbraucherzentrale stellte das Oberlandesgericht München jedoch klar, dass die Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam zugestellt worden war und verwies den Rechtsstreit an das LG München I zurück. Zu einer Sachentscheidung wird es nun aber nicht kommen, nachdem Microsoft inzwischen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Mit der Unterlassungserklärung ist der Konzern verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.
Microsoft hat sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung viel Zeit gelassen und damit eine schnelle gerichtliche Klärung unnötig verhindert. „Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch der späte Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung macht diese nicht überflüssig: „Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Software¬hersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zu¬lässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu“, so Tausch weiter.