(zg) Es sind zwar erst sehr wenige Schneeflocken gefallen, aber die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs bereiten sich schon auf den bevorstehenden Räum- und Streudienst vor. Sie sind bemüht, bei Schneeglätte und Glatteis innerhalb der geschlossenen Ortslage verkehrswichtige und gefährliche Straßenstellen zu räumen und zu streuen. Im Winterdienst haben daher Hauptverkehrsstraßen, Einmündungen von Ortsstraßen in Hauptverkehrsstraßen, scharfe Kurven, besondere Gefällstrecken, gefährliche Straßenkreuzungen und Brücken grundsätzlich Vorrang.
Die Einwohner werden um Verständnis dafür gebeten, dass alle übrigen Straßen und Plätze, insbesondere auch reine Wohnstraßen, nur bei extremen Witterungsverhältnissen und dann nur nachrangig gestreut werden können.
Nicht hoch genug kann man den in den letzten Jahren getätigten Winterdienst loben. Allerdings sind die Führer der Räumfahrzeuge auch auf die Mithilfe der Bevölkerung in Neckarbischofsheim, Helmhof und Untergimpern angewiesen. Wir bitten daher schon heute alle Fahrzeughalter zu prüfen, ob sie ihr Fahrzeug täglich so abstellen, dass im Notfall auch ein Räumfahrzeug noch seine Aufgabe erfüllen kann. Die Räumfahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. Weiterhin erweist es sich als sinnvoll, wenn in einem Straßenzug die Fahrzeuge nur auf einer Straßenseite abgestellt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass ein Durchkommen der Räum- und Streufahrzeuge jederzeit möglich ist.
Quelle: Stadt Neckarbischofsheim