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Winterzeit – der Schimmel blüht auf

14. Januar 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Schwarze Flecken, modriger Geruch – gerade in der kalten Jahreszeit breitet sich in vielen Wohnungen wieder Feuchtigkeit und Schimmel aus. Mehr als 12 Prozent der Bevölkerung ist nach eigener Einschätzung von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Darauf weist das Statistische Bundesamt in seinem Jahrbuch hin. Johann Reiß, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann.

Auch ungenutzte Räume niedrig heizen

Reiß: In der kalten Jahreszeit ist es wichtig, alle Räume regelmäßig zu beheizen, um das Auskühlen der Wände und damit einhergehende Feuchtigkeits- und Schimmelbildung zu vermeiden. Dass Haushalte angesichts wieder steigender Energiekosten ihren Heizbedarf senken wollen, ist absolut verständlich. Doch wird oft am falschen Ende gespart. Gerade Räume, die im Winter nicht oder nur unzureichend beheizt werden, bieten dem Schimmel einen hervorragenden Nährboden. Daher sollten Raumtemperaturen von 16 Grad Celsius nicht unterschritten werden.

Lüften, Lüften, Lüften – aber keine Dauerlüftung durch Kippstellung

Reiß: Abzuraten ist von dauerhaftem Kipplüften. Dabei wird nur Wärme zum Fenster hinausgeheizt. Wesentlich sparsamer und effektiver ist dagegen mehrmaliges Stoßlüften in allen Räumen für mindestens fünf Minuten, um einen Austausch zwischen feuchter Innen- und trockener Außenluft vorzunehmen. In Räumen, in denen viel Feuchtigkeit entsteht, wie zum Beispiel in der Küche, im Bad oder beim Wäschetrocknen, muss zusätzlich gelüftet werden. Lüften sollte man ab 60 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit, um feuchte Wände und Schimmelbildung zu vermeiden. Feststellen lässt sich dies mit dem Hygrometer, mit dem die Luftfeuchtigkeit in den einzelnen Räumen gemessen werden kann. Außerdem kann man damit auch den Lüfterfolg kontrollieren.

Anzeige SwopperWas tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist?

Reiß: Sind Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung festgestellt worden, sollten Vermieter ihren Vermieter darüber informieren. Dieser sollte dann einen Fachmann zu Rate ziehen, um das Ausmaß der Schäden zu prüfen und entsprechende Schritte zur Trocknung der betreffenden Stellen einzuleiten. Nur Fachleute können außerdem sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt werden. Einfach nur weiß überstreichen löst das Problem dagegen nicht!

Weitere Fragen zum Thema – „Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen“ – klärt der Vortrag von Johann Reiß am Mittwoch, 8. Februar, 18.00 Uhr, in der Beratungsstelle Stuttgart, Paulinenstraße 47. Eine Anmeldung ist erforderlich unter (0711) 66 91 10 oder per Mail an info@vz-bw.de.

Darüber hinaus hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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