Lars Castellucci sprach im Bundestag zum Freizügigkeitsgesetz
(zg) „Wir profitieren von Zuwanderung. Wir heißen die Menschen willkommen, und gemeinsam bringen wir dieses Land voran. Wo es Probleme gibt, halten wir die Augen offen und finden Lösungen“, sagte der SPD-Abgeordnete des Wahlkreises Rhein-Neckar, Lars Castellucci, am Donnerstag in seiner Rede zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes. Die Debatte über die zunehmende Zuwanderung aus Südosteuropa sei teilweise unsachlich geführt worden, so Castellucci. Von einem Missbrauch der Freizügigkeit könne keine Rede sein, wenn die Menschen von ihrem Recht Gebrauch machten, innerhalb der EU eine Arbeit zu suchen. „Schließlich ist es auch kein Missbrauch, wenn ein 18-Jähriger mit Fahrerlaubnis Auto fährt“, erläuterte der Abgeordnete. „Erst wenn er über eine rote Ampel fährt, liegt eine Rechtsverletzung vor.“
Castellucci bezog sich auf den aktuellen Bericht eines Staatssekretärsausschusses, der Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Staaten untersuchte. „Der Bericht hat die Debatte über Armutszuwanderung nach Deutschland versachlicht“, so der Innenpolitiker. Der Verdacht eines massiven Missbrauchs von Sozialleistungen bestätige sich im Bericht nicht.
Das am Donnerstag diskutierte Freizügigkeitsgesetz sieht vor, Menschen aus EU-Staaten auszuweisen, wenn sie unberechtigt Sozialleistungen beziehen. Auch kann eine befristete Wiedereinreisesperre verhängt werden.
Außerdem sollen Kommunen durch dieses Gesetz noch in diesem Jahr im Rahmen des Zweiten Sozialgesetzbuches um 25 Millionen Euro entlastet werden, um die Herausforderungen der Zuwanderung besser zu bewältigen.
Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass die Kosten für Impfungen von Zuwanderern bis zu deren vollendetem 18. Lebensjahr von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn ansonsten kein Versicherungsschutz im Herkunftsstaat besteht. Bislang müssen die Kosten von den Städten und Gemeinden getragen werden.
SPD und CDU/CSU hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Bürgerinnen und Bürger der EU entgegen zu wirken.
Quelle: Benjamin Hertlein