(zg) Im Rhein-Neckar-Kreis haben im vergangenen Jahr viele einkommensschwache Haushalte von der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform profitiert. Rund 400 Haushalte konnten aus dem Transferleistungsbezug in den Wohngeldbezug wechseln. Die Zahl der Wohngeldbescheide hat sich von 7527 im Jahr 2015 auf 14.028 fast verdoppelt. Die durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe stieg von 148 auf 226 Euro an. „Damit wurde das vom Gesetzgeber angepeilte Ziel erreicht, einkommensschwache Haushalte oberhalb des Existenzminimums bei den Wohnkosten zu entlasten“, erklärt Sozialdezernentin Stefanie Jansen.
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag geleistet. Es soll Haushalten mit niedrigem Einkommen eine angemessene Unterstützung zu ihren Wohnkosten zukommen lassen. Mit der Wohngeldreform hatte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert.
Haushalte, die bereits Wohngeld bezogen haben, wurden vom Wohngeld-Referat des Kreissozialamtes automatisch überprüft. Diese Haushalte haben automatisch das höhere Wohngeld erhalten („Erhöhungsfälle“). Aufgrund der Leistungsverbesserungen beim Wohngeld konnten Personen, die in der Vergangenheit keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, nun erstmals oder erneut in den Bezug von Wohngeld kommen (sogenannte „Hereinwachserhaushalte“).
Zudem erhielten viele Empfänger von Transferleistungen, wenn die Höhe des neu berechneten Wohngeldanspruchs höher als der Transferleistungsbedarf war, stattdessen Wohngeld (sogenannte „Wechslerhaushalte“). „Dadurch ist die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis stark gestiegen. Die Gesamtausgaben betrugen im vergangenen Jahr 5,4 Millionen Euro und waren damit um 2,2 Millionen höher als 2015“, verdeutlicht Karin Graser, Leiterin des Sozialamts, die Auswirkungen der Wohngeldreform. Das Wohngeld wird je zur Hälfte durch Bund und Land finanziert.
Ob jemand wohngeldberechtigt ist, hängt stets von individuellen Faktoren wie der Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab. „Für viele, die bisher keinen Rechtsanspruch hatten, kann sich ein Antrag auszahlen“, sagt Graser.
Informationen zum Wohngeld gibt es im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bei Uwe Feuerstein, Telefon 06221/522-1546, E-Mail [email protected].
Quelle: Silke Hartmann