Im Rahmen der vom Bundeskabinett geplanten Modernisierung des Strafverfahrens begrüßt Justizminister Guido Wolf vor allem die Erweiterung der DNA-Analyse sowie das Verbot einer Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen. Diese Themen müssten nun zügig in ein Gesetz umgesetzt werden.
„Das Bundeskabinett hat sich heute endlich auf wichtige Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens geeinigt. Aus baden-württembergischer Sicht freuen wir uns besonders über die beschlossene Erweiterung der DNA-Analyse. Damit hat sich die Bundesregierung heute über die Umsetzung eines baden-württembergischen Vorstoßes geeinigt. Die gesetzliche Formulierung zur Änderung, auf die sich das Bundeskabinett geeinigt hat, entspricht unserem Vorschlag aus Baden-Württemberg.
Gesetz zu Erweiterung der DNA-Analyse
Unsere Gesetzesinitiative zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material haben wir bereits um Februar 2017 im Bundesrat eingebracht. Das zuständige Bundesjustizministerium hat früh signalisiert, dass die Erweiterung der DNA-Analyse kommen soll. Allerdings ist seitdem nichts passiert. Ich erwarte, dass den Versprechungen aus dem Bundesjustizministerium nun auch Taten folgen und zügig ein Gesetz auf den Weg gebracht wird. Nicht zuletzt der schreckliche Mord im Herbst 2016 in Freiburg hat uns vor Augen geführt, dass die erweiterte DNA-Analyse einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung schwerer Verbrechen leisten kann. Niemand nimmt daran Anstoß, dass beispielsweise anhand von Videoaufnahmen Täterbeschreibungen anhand körperlicher Merkmale, etwa der Haut- und Haarfarbe, erstellt werden. Dann muss es aber auch zulässig sein, solche körperlichen Merkmale über den „Umweg“ einer DNA-Analyse zu ermitteln, um damit den Kreis der möglichen Täter einzugrenzen.
Darüber hinaus begrüße ich es sehr, dass das Verbot einer Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen gesetzlich geregelt werden soll.“
Grundlage für Verbot religiöser Symbole im Gericht
Baden-Württemberg hatte bereits im Juni 2017 auf Initiative von Justizminister Guido Wolf als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht (so genanntes Kopftuchverbot) für Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare geschaffen.
Hinsichtlich der weiteren Verfahrensbeteiligten hatte Justizminister Guido Wolf mit seinen Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und dem Saarland zudem bei der Justizministerkonferenz im Juni 2018 einen Antrag zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Daraufhin sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder dafür aus, das Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung ausdrücklich gesetzlich zu regeln. Das Bundeskabinett hat sich heute dafür ausgesprochen, eine solche Regelung zu schaffen.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa