(zg) In jüngerer Vergangenheit gingen vermehrt Beschwerden über den Zustand einiger Gräber auf dem Friedhof Neckarbischofsheim ein. Eine Besichtigung des Friedhofes bestätigte leider, dass sich einige Gräber nicht in dem in der Friedhofssatzung geforderten Zustand befinden.
Die Friedhofssatzung schreibt vor, die Gräber würdevoll herzurichten und dauernd zu pflegen. Auch verwelkte Kränze und anderer welker Grabschmuck sind entsprechend auf dem Friedhof zu entsorgen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass Kulturbegleitpflanzen wie beispielsweise Löwenzahn und Disteln nicht unkontrolliert auf oder auch zwischen den Gräbern wachsen dürfen und zurückgeschnitten werden müssen. Die Friedhofssatzung kann auf der Homepage der Stadt Neckarbischofsheim (www.neckarbischofsheim.de à Rathaus à Satzungen) eingesehen werden.
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim nochmals auf die Standsicherheit der Gräber hin, die gefährdet ist, wenn ein Grab mit einem gelben Aufkleber mit entsprechender Beschriftung gekennzeichnet ist. Bitte veranlassen Sie als Grabpflegender deren Wiederherstellung.
Wir hoffen, dass der Friedhof Neckarbischofsheim auch in Zukunft seiner Rolle als würdevoller Platz der Andacht und Trauer gerecht werden kann.
Quelle: Stadt Neckarbischofsheim