Baden‑Württemberg: Jedes fünfte adoptierte Kind hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit
(zg) Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden 2016 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden‑Württemberg 490 Adoptionen vorgenommen. Damit ist die Zahl der Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr (510) um 4 % gesunken.
2016 wurden in Baden Württemberg 245 Jungen und 245 Mädchen zur Adoption vermittelt. Knapp ein Drittel der Adoptierten hatte das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht, 11 % waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 6 Jahren alt, weitere 16 % waren im Alter von 6 bis unter 9 Jahren. 41 % der adoptierten Kinder und Jugendlichen war zwischen 9 und 18 Jahre alt.
Gut 70 % der Adoptionen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Baden‑Württemberg erfolgten 2016 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils und demach durch Stiefeltern (336) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (9). Es sind hierbei deutliche alterspezifische Unterschiede erkennbar. 45 % (70) der adoptierten Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wurden von einem Stiefelternteil adoptiert, 55 % (86) von nicht verwandten Personen. Auch bei den 3 bis unter 6 Jährigen Adoptivkindern überwiegen mit 57 % (32) die Adoptionen durch nicht verwandte Personen. Schulpflichtige Kinder von 6 bis unter 9 Jahren werden hingegen deutlich seltener von nicht Verwandten angenommen (13 %). Bei den über 9-Jährigen liegt der Anteil bei 9 %. Bei knapp 80 % (391) der adoptierten Kinder und Jugendlichen war der leibliche Elternteil vor Beginn des Adoptionsverfahrens ledig oder geschieden. In 4 Fällen (1 %) wurde ein Kind von verheirateten und zusammenlebenden Eltern abgegeben. Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 386 (79 %) der adoptierten Kinder und Jugendlichen. Deren Anteil hat sich im Vergleich zum Erhebungsjahr 2015 um 5 %punkte erhöht. Von den 104 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 58 % (60) aus europäischen und 31 % (32) aus asiatischen Ländern.