(zg) Am Jahresende 2016 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes in Baden‑Württemberg 89 856 Personen mit Regelleistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterstützt. Damit ist die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen im Vergleich zum Vorjahr (mit 121 280 Personen) um 25,9 %, d.h. um ein Viertel, zurückgegangen.
Über zwei Drittel der Hilfeempfänger waren Männer (67,7 %). Mehr als ein Viertel der Unterstützten (29,2 %) war Ende 2016 noch minderjährig. Weit über die Hälfte (59,6 %) war zwischen 18 und unter 40 Jahren alt, 10,6 % zwischen 40 und unter 65 Jahren und nur 0,6 % waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter aller Empfänger von Regelleistungen lag bei rund 24 Jahren.
Die Hälfte der Leistungsempfänger (49,8 %) bezog die Hilfe weniger als ein Jahr. Zwischen einem und drei Jahren bezogen 43,5 % der Empfänger die Leistung, wobei fast ein Drittel (29,3 %) aller Empfänger die Leistungen zwischen einem und 1½ Jahren erhielten. 6,6 % der Leistungsberechtigten bezogen die Hilfe seit mehr als drei Jahren. Die durchschnittliche Dauer des Leistungsbezugs lag bei 15,3 Monaten, d.h. bei über 1¼ Jahren. Die meisten Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG (65,1 % bzw. 58 489 Personen) waren in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise bzw. der Kommunen untergebracht und 25,5 % (22 953) dezentral. 9,4 % (8 414) lebten zum Stichtag in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Die Leistungsberechtigten lebten in 57 081 Haushalten, was gegenüber 2015 einen Rückgang um fast ein Viertel (−23,4 %) bedeutete. In nahezu zwei Drittel der Fälle (64,5 %) handelte es sich dabei um allein stehende Männer, nur 8,3 % waren allein stehende Frauen. Weitere 13 % dieser Haushalte waren Ehepaare mit und ohne Kinder. 14,2 % entfielen auf einzelne Personen mit Kindern sowie sonstige Haushalte. Weit über die Hälfte der 89 856 hier gemeldeten und unterstützten Flüchtlinge kamen dabei aus einem asiatischen Land (59,3 %), gefolgt von Asylsuchenden aus afrikanischen (23,1 %) und europäischen Ländern (15,7 %).
Nach Nationalitäten kam die größte Gruppe von Regelleistungsempfängern mit 14 602 Personen aus Syrien (16,3 %), dicht gefolgt von 14 263 Personen aus Afghanistan (15,9 %) und 12 461 Personen aus Irak (13,9 %). Weitere 8 033 Personen kamen aus Gambia (8,9 %), 4 335 aus Nigeria (4,8 %), 4 031 aus Pakistan (4,5 %) und 3 723 aus dem Kosovo (4,1 %).
Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, beliefen sich die Bruttoausgaben für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2016 auf insgesamt rund 837,8 Millionen (Mill.) Euro. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 16,8 Mill. Euro (größte Posten sind hier Aufwendungsersatz, Kostenersatz und Rückzahlungen gewährter Hilfen) betrugen die Nettoausgaben rund 821 Mill. Euro. Dies entspricht einer Zunahme um 72,5 % gegenüber 2015. Von den Nettoausgaben für Leistungen an Berechtigte wurden 472,9 Mill. Euro (57,6 %) in Gemeinschaftsunterkünften und 100,2 Mill. Euro (12,2 %) in dezentraler Unterbringung der Stadt- und Landkreise bzw. der Kommunen getätigt, 247,8 Mill Euro (30,2 %) in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.