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„Zahl des Monats“

21. Juni 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Mit 27,75 Prozent befindet sich der Rhein-Neckar-Kreis unter den Landkreisen in Baden-Württemberg, die den niedrigsten Kreisumlagesatz ausweisen

Klar unter dem Landesdurchschnitt

Zahlen und Ziffern spielen in einer großen Behörde wie dem Landratsamt natürlich eine große Rolle. In der Serie „Zahl des Monats“ stellt das Referat Öffentlichkeitsarbeit im Büro des Landrats neue beziehungsweise interessante Zahlen vor und beleuchtet wissenswerte Fakten, die sich hinter den nüchternen Ziffern verbergen. Für den Monat Juni lautet die Zahl exakt 27,75. Der Rhein-Neckar-Kreis steht mit einem Kreisumlagesatz von 27,75 Prozent im Vergleich zu den anderen 34 Landkreisen in Baden-Württemberg nämlich sehr gut da.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes weisen nur fünf Landkreise für das Jahr 2019 einen niedrigeren Kreisumlagesatz aus. Demzufolge haben 25 der 35 Landkreise ihre Kreisumlagehebesätze für 2019 geändert. Drei Landkreise erhöhten ihren Umlagehebesatz; in insgesamt 22 Landkreisen, darunter auch im Rhein-Neckar-Kreis, fand dagegen eine Reduzierung statt. Die Kreisumlage, die von den Landkreisen bei den kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben wird, ist eine wesentliche Einnahmequelle für die Kreishaushalte. Sie wird in einem Hundertsatz (Kreisumlagesatz) der Steuerkraftsummen der Kommunen eines Landkreises bemessen. Für das Jahr 2019 wird in Baden-Württemberg ein Gesamtaufkommen an Kreisumlage in Höhe von knapp vier (exakt 3,986) Milliarden Euro (Rhein-Neckar-Kreis: 258,5 Millionen Euro) erwartet.

Mit dem aktuellen Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 27,75 Prozent liegt der Rhein-Neckar-Kreis wie schon in den Vorjahren unter dem Durchschnittswert im gesamten Land Baden-Württemberg (2019: 30,12 Prozent). Um ein Gefühl für die Höhe der Kreisumlage zu bekommen, hilft übrigens eine Gegenüberstellung mit dem geplanten Nettoressourcenbedarf des Rhein-Neckar-Kreises im Sozialbereich: Dieser liegt 2019 bei 258,7 Millionen Euro – das heißt alleine für diesen Bereich reichen die Erträge aus der voraussichtlichen Kreisumlage in Höhe von 258,5 Millionen Euro nicht ganz aus, sondern werden nur zu 99,9 Prozent „gedeckt“.

Der Landkreis mit dem höchsten Kreisumlagehebesatz ist wie im letzten Jahr der Landkreis Heidenheim mit 36,68 Prozent (2018: 36,69 Prozent) vor dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit unverändert 36,1 Prozent. Das „Schlusslicht“ bildet nun der Landkreis Biberach mit 25,5 Prozent (2018: 27 Prozent) mit deutlichem Abstand vor dem Enzkreis mit unverändert 27,15 Prozent. Die höchste Anhebung des Umlagehebesatzes um 4,4 Prozentpunkte auf 30,4 Prozent nahm der Landkreis Calw vor, dessen Umlagehebesatz im Vorjahr mit 26 Prozent noch der niedrigste gewesen war.

Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen an Kreisumlage ist beim Hohenlohekreis mit 554 Euro je Einwohner zu erwarten, gefolgt vom Landkreis Böblingen mit 526 Euro. Das niedrigste Pro-Kopf-Aufkommen wird beim Enzkreis mit 366 Euro und dem Landkreis Emmendingen mit 368 Euro je Einwohner erwartet. Das durchschnittliche Aufkommen aller Landkreise steigert sich je Einwohner von 430 Euro im Vorjahr auf voraussichtlich 444 Euro in diesem Jahr. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Kreisumlage beträgt im Rhein-Neckar-Kreis 472 Euro (2018: 465 Euro) je Einwohner.

Bei der Interpretation der Zahlen sollte jedoch die unterschiedliche Ausprägung des Aufgabenprofils und der Aufgabenteilung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und dem jeweiligen Landkreis nicht außer Acht gelassen werden, gibt das Statistische Landesamt zu bedenken.

Quelle: Silke Hartmann

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